Krypto-Haltefrist: Zehnfache Steuer ohne Beleg
Krypto-Haltefrist: Zehnfache Steuer ohne Beleg CryptoTicker
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Oct 8, 2026 at 3:17 AM UTC · 8 Min. Lesezeit

Das Konsultationsfenster hat sich geschlossen, als nächstes ist das Kabinett an der Reihe. Verbände und Fachleute hatten bis zum 6. Oktober 2026 Zeit, dem Bundesfinanzministerium ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter im Privatvermögen gehaltener Kryptowerte zu übermitteln. Der Entwurf vom 30. September würde die einjährige Haltefrist für jeden nach dem 31. Dezember 2026 erworbenen Kryptowert abschaffen. Am Montag, den 12. Oktober, hält der Petitionsausschuss des Bundestages eine öffentliche Beratung zur Petition 201716 ab, die die Beibehaltung der Haltefrist fordert; am Mittwoch, den 14. Oktober, soll das Kabinett den Entwurf verabschieden. Das macht ihn noch nicht zum Gesetz: Danach entscheiden Bundesrat und Bundestag.
Die nun öffentlich zugänglichen Stellungnahmen weisen alle in dieselbe Richtung. Die Frist war zu kurz, der Zeitplan für Banken und Börsen nicht umsetzbar, und eine Regelung im Entwurf trifft genau jene Anleger, deren Kaufdaten der Verkaufsplattform nicht vorliegen. Matthias Steger, Steuerberater aus Potsdam, hat die Zahlen in seiner Eingabe an das Ministerium durchgerechnet: In seinem Beispiel übersteigt die einbehaltene Steuer die tatsächlich geschuldete Steuer „um den Faktor zehn“.
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