Deutsche Krypto-Steuer: Ohne Beleg wird die Hälfte versteuert
Deutsche Krypto-Steuer: Ohne Beleg wird die Hälfte versteuert CryptoTicker
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Oct 1, 2026 at 9:44 AM UTC · 10 Min. Lesezeit

Key Signal
50% Substitute tax base
Last Updated
vor 3 Tagen
Wer seine Coins verkauft und den Anschaffungspreis nicht nachweisen kann, muss künftig die Hälfte des Verkaufserlöses versteuern. Diese Ersatzbemessung findet sich im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum „Gesetz zur Reform der Besteuerung von bestimmten Kryptowerten, die als Privatvermögen gehalten werden“, und sie ist der Punkt, der in der Debatte um die einjährige Haltefrist bislang untergegangen ist. Das Kabinett soll den Entwurf am 14. Oktober 2026 verabschieden. Verbände und Kanzleien können bis zum 6. Oktober 2026 Stellungnahmen abgeben.
Für Sie bedeutet das zwei Dinge. Ihre aktuellen Bestände bleiben geschützt, wenn Sie diese bis zum 31. Dezember 2026 gekauft haben. Und ab 2027 werden Ihre Kaufbelege zu einem Dokument, dessen Verlust einen Preis hat, den man beziffern kann.
Ersatzbemessung: 50 Prozent des Verkaufserlöses als Steuerbasis
Eine Ersatzbemessungsgrundlage ist ein Wert, den das Gesetz ansetzt, wenn der tatsächliche Wert nicht ermittelt werden kann. Genau dafür sieht der Entwurf die 50-Prozent-Regel vor: Wenn der Börse der Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten nicht bekannt sind, wird der steuerpflichtige Gewinn mit 50 Prozent des gesamten Verkaufserlöses angesetzt. So beschreibt es die Analyse des Fachportals Der Betrieb vom 14. September 2026.
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