Krypto-Steuer Deutschland: 160 Millionen für 555 Mrd. Haushalt
CryptoTicker berichtet, dass Deutschlands Krypto-Steuereinnahmen insgesamt 160 Millionen € gegenüber einem Bundeshaushalt von 555 Milliarden € betragen. Der Vergleich verdeutlicht, dass die Krypto-Steuereinnahmen einen sehr geringen Anteil an den gesamten Staatsausgaben ausmachen.
CryptoTicker
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Sep 9, 2026 at 12:15 AM UTC · 9 Min. Lesezeit

Key Signal
€160M Expected revenue from 2028
Last Updated
vor 2 Minuten
Kernpunkte
- Deutschlands gemeldete Krypto-Steuereinnahmen belaufen sich auf 160 Millionen €.
- Der deutsche Haushalt wird mit 555 Milliarden € beziffert.
- Die Zahlen deuten darauf hin, dass die Krypto-Steuereinnahmen im Verhältnis zum Gesamthaushalt geringfügig sind.
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Referentenentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten in die Ressortabstimmung geschickt. Erstmals beziffert das Papier, was der Plan einbringen soll: 160 Millionen Euro ab 2028, steigend auf rund 350 Millionen Euro pro Jahr bis 2031. Am Vormittag desselben Tages stellte Finanzminister Lars Klingbeil dem Bundestag einen Haushalt mit 555.4 Milliarden Euro Ausgaben und 118.7 Milliarden Euro Neuverschuldung vor. Stellt man die beiden Zahlen nebeneinander, hat man die eigentliche Nachricht dieses Entwurfs.
Wir haben über den Inhalt des Entwurfs berichtet, als der Stichtag bekannt wurde: Nach dem aktuellen Stand des Entwurfs bleiben Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben wurden, unter den heutigen Regeln mit einer einjährigen Haltefrist. Die Details finden Sie in unserem Artikel zum Stichtag und zum Bestandsschutz. Dieser Beitrag befasst sich mit der Zahl, die seither hinzugekommen ist, und ordnet sie in den Haushalt ein, dem sie dienen soll.
Was der Referentenentwurf zur Kryptosteuer besagt
| Posten | Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums |
|---|---|
| Besteuerung | Kapitalerträge, Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag |
| Stichtag | Erwerb nach dem 31. Dezember 2026 |
| Altbestände | keine rückwirkende Einbeziehung |
| Inkrafttreten | 1. Januar 2027 |
| Steuerabzug an der Quelle | ab 1. Januar 2028 |
| Verlustverrechnung | möglich gegen Aktien und andere Wertpapiere |
| Günstigerprüfung | ja, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt |
| Freibetrag | Sparer-Pauschbetrag von 1,000 Euro |
| Staking und Lending | behandelt als Kapitalerträge |
| Erwartetes Aufkommen | 160 Millionen Euro ab 2028, rund 350 Millionen Euro bis 2031 |
In der Begründung heißt es, Kryptowerte „stellen zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar und werden auf einem wachsenden Markt erworben und veräußert“. Ministeriumskreise beschreiben die Absicht so: Es sei ungerecht, wenn Erwerbseinkommen und Kapitalerträge besteuert werden, während Gewinne aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei bleiben.
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